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Konsularischer Service

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Benötigte Dokumente

  • Ein Reisepass, der wenigstens sechs Monate über das angegebene Reisedatum gültig ist.
    Der deutsche Kinderausweis muss mit einem Lichtbild versehen sein.
    Touristen müssen den Pass stets mit sich führen.
  • Ferner muss entweder ein gültiges Weiterreiseticket (Land-/Luftweg und gültiges Visum) in ein Nachbarland oder ein Rückflugticket nach Deutschland vorgelegt werden.
  • Notwendige Zahlungsfähigkeit.

Die Bürger der folgenden Länder benötigen kein Visum für die Einreise in Panama: Andorra, Argentinien, Belgien, Bolivien, Brasilien, Chile, Costa Rica, Dänemark, Deutschland, El Salvador, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien / Vereinigtes Königrreich, Guatemala, Honduras, Irland, Island, Israel, Italien, Kolumbien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Nicaragua, Niederlande, Norwegen, Österreich, Paraguay, Polen, Portugal, San Marino, Schweden, Schweiz, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Südkorea, Tschechien, Ungarn, Uruguay, Vatikan (Heiliger Stuhl), Zypern.

Quellen:
Autoridad de Turismo Panamá
Auswärtiges Amt

Aufenthalt in Panama

Als deutscher Staatsbürger benötigen Sie kein Visum um nach Panama einzureisen.
Nötig sind lediglich ein gültiger Pass und die finanziellen Mittel um den Aufenthalt zu finanzieren.
Sie bekommen dann vor Ort ein Touristenvisum, mit dem Sie bis zu 180 Tage im Land bleiben können.
Weiterhin müssen Sie ein Rückflugticket aus Panama nachweisen!

Für das Umsteigen am Flughafen in Panama ist kein Visum erforderlich solange die Dauer des Umsteigens nicht länger als 14h dauert und das Flughafengelände nicht verlassen wird.

Um ein Praktikanten-Visum zu beantragen, wenden Sie sich bitte an das Unternehmen oder die Firma, bei der Sie ein Praktikum absolvieren möchten. Sie werden Ihnen helfen, ein entsprechendes Visum zu beantragen.

Stipendien für Praktika vergeben wir leider nicht.

Ein Studenten-Visum erhalten Sie in der Einwanderungsbehörde in Panama Stadt.
Alle Informationen, die Sie für ein Visum benötigen, finden Sie auf Spanisch auf der Internetseite: www.migracion.gob.pa. Eine Gelbfieberimpfung ist für Panama nicht obligatorisch, die Botschaft von Panama empfiehlt aber, sich gegen Gelbfieber impfen zu lassen, falls Sie sich in Gebieten aufhalten, wo dieses von Vorteil ist (Aufenthalte in Chepo, Darién und San Blas).

Für längerfristige Aufenthalte oder um eine Arbeitserlaubnis für Panama zu erhalten, wenden Sie sich bitte direkt an die Einwanderungsbehörde:

Servicio Nacional de Migración
Calle 28 y Avenida Cuba
Ciudad de Panamá
www.migracion.gob.pa
Teléfono: +(507) 507-1800

Ständiger Aufenthalt in Panama

  1. "Rentista Retirado", in diesem Fall müssten Sie eine Rente aus einer festen Geldanlage nachweisen können, die Sie für einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren beziehen, bestätigt durch die "Banco Nacional de Panamá". Die genaue Höhe erfragen Sie bitte bei einem der unten genannten Anwälte.
  2. "Turista Pensionado", um dieses Visum zu erhalten, müssten Sie monatliche Pensionszahlungen von etwa $1.000 beziehen und für jedes nicht erwerbstätige Familienmitglied zusätzlich ca. $200. Die genaue Höhe erfragen Sie bitte ebenfalls bei einem Fachanwalt.
  3. "Inversionista", in diesem Fall muss die Investition mindestens $40.000, betragen und der Investor muss der alleinige Inhaber des Nominalkapitals/Grundkapitals des panamaischen Unternehmens sein. Letzteres kann ein Industrie-, Handels-, Großhandels- oder Dienstleistungsunternehmen sein. Es muss jedoch mindestens 3 panamaische Angestellte in Vollzeit beschäftigen.

Auf der Internetseite www.abogadosdepanama.com finden Sie Kontaktdaten von Anwälten.

Für ausführliche Informationen können Sie die Homepage der Einwanderungsbehörde von Panama besuchen: www.migracion.gob.pa

“MUCHO MAS QUE UN CANAL”